Die neue HOAI wurde gestern, am 17.8.2009, im Bundesgestzblatt I Nr. 53 veröffentlicht. Gemäß §56 HOAI 2009 tritt sie am Tag nach der Verkündung, also heute (18.08.2009), in Kraft.
Als gesetzliches Preisrecht gilt die neue HOAI für alle Verträge, die ab dem heutigen Tage geschlossen werden. Für alle vorher vereinbarten Leistungen gilt nach wie vor die alte HOAI.
Die wesentlichen Neuerungen der neuen HOAI 2009 kurz zusammen gefasst:
1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden in den Anhang zur HOAI ausgelagert und unterliegen damit nicht mehr der preisrechtlichen Bindung.
4. Die Besonderen Leistungen sind aus den Leistungsbildern herausgefallen und befinden sich ebenfalls im Anhang.
5. Wegfall verbindlicher Stundensätze.
6. Pauschale Anhebung der Tafelwerte um 10 Prozent. Die bisherigen Tafelendwerte (z.B. 25,56 Millionen Euro im Hochbau) werden beibehalten.
Link: Quelle: FAMAB
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